Sichtbare Spitze

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 13. Dezember 2001 entschieden: “Die Wortfolge ‘wegen der verhältnismäßig beträchtlichen Zahl (ein Viertel) der dort wohnhaften Volksgruppenangehörigen’ […] wird als verfassungswidrig aufgehoben.” So einfach der Satz auch klingen mag, so verzwickt und frustrierend war seine politische Vorgeschichte. Der Ortstafelstreit wurde außerhalb Kärntens lange Zeit nicht ernst genommen. Erst spät wurde klar, dass die zweisprachige Beschilderung „nur“ die sichtbare Spitze eines tiefenkulturellen Konflikts war, der auf anderem Weg gelöst werden muss. Ein Rückblick.

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